Klassifizierung

Landesklassifizierung

Eine Landesklassifzierung, die zur Teilnahme am Veranstaltungsteil A ausreicht, kann erreicht werden:

a) Menschen mit Körperbehinderung oder Lernbehinderung (Startklassen S1 bis S10 sowie AB) nehmen bitte unter klassifizierung_lsfb-hamburg.de rechtzeitig (spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung) Kontakt zum Hamburger Landesklassifizierer Schwimmen auf. Die Kontaktdaten der Landesklassifzierer anderer Bundesländer sind auf der Webseite der Abteilung Schwimmen im DBS unter https://www.abteilung-schwimmen.de/dbs.php?page=233 aufgeführt.

b) Menschen mit geistiger Behinderung (Startklasse S14) nehmen bitte unter mail_brs-hamburg.de rechtzeitig (spätestens acht Wochen vor der Veranstaltung) Kontakt zum Hamburger Landesverband BRSH auf. Die Kontaktdaten anderer Landesverbände sind auf der Webseite des DBS unter https://www.dbs-npc.de/geistige-behinderung-474.html aufgeführt.
(Bei Mailadressen bitte den Unterstrich durch das @-Zeichen ersetzen.)

Was bedeutet „Klassifizierung“?

Die funktionelle Klassifizierung von Menschen mit Behinderung erfolgt anhand umfangreicher medizinischer und sportlicher Untersuchungen. Sie soll sicherstellen, dass Menschen mit unterschiedlich stark ausgeprägten Einschränkungen ihre Leistungen im Wasser sinnvoll miteinander vergleichen können. Je nach Umfang der Einschränkungen erhält die Athletin oder der Athlet eine von 15 Startklassen. Die erschwommene Zeit wird später ins Verhältnis zu der in der jeweiligen Startklasse erschwommenen Bestzeit gesetzt, so dass die Leistungen startklassen-übergreifend miteinander vergleichbar sind.

Eine Klassifizierung darf nur eine speziell ausgebildete Klassifiziererin oder ein speziell ausgebildeter Klassifizierer vornehmen. Die Grundlage jeder Klassifizierung ist ein umfangreiches Gutachten, das Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Körperproportionen auf ihren Einfluss beim Schwimmen bewertet. Für eine Klassifizierung in Hamburg können Sie sich an klassifizierung_lsfb-hamburg.de wenden.
(Bitte den Unterstrich durch das @-Zeichen ersetzen.)

Die folgende Tabelle soll einen Überblick über die Startklassen und den ihnen üblicherweise zugeordneten Beeinträchtigungen geben. Die Aufzählung ist beispielhaft und unverbindlich. Grün dargestellte Körperteile sind nicht eingeschränkt, gelbe leicht eingeschränkt, orangefarbene schwer eingeschränkt und rote vollständig gelähmt.

Klassen Grafik Beispiele
S 1
SB 1
• Komplette Halsmarklähmung unterhalb 4. Halswirbel
• Sehr starke Spastik aller vier Gliedmaße
S 2
SB 1
• Komplette Halsmarklähmung unterhalb 5. Halswirbel
• Sehr starke Spastik aller vier Gliedmaße, kaum Armbeweglichkeit
S 3
SB 2
• Komplette Halsmarklähmung unterhalb 6. Halswirbel
• Inkomplette Halsmarklähmung unterhalb 5. Halswirbel
• Sehr starke Spastik aller vier Gliedmaße, asymetrische Armbewegungen
• Schwerer Muskelschwund aller vier Gliedmaße
S 3
SB 2
• Amputation aller vier Gliedmaße mit kurzen Stümpfen
• Fehlen oder schwere Fehlbildung aller vier Gliedmaße
S 4
SB 3
• Komplette Halsmarklähmung unterhalb 7. Halswirbel
• Inkomplette Halsmarklähmung unterhalb 6. Halswirbel
• Schwere Spastik der Beine, Bewegungseinschränkung von Schulter und Ellenbogen
S 4
SB 3
• Schwere Fehlbildung der Beine und eines Arms
S 5
SB 3
• Komplette Brustmarklähmung oberhalb 9. Brustwirbel
• Schwere Spastik der Beine, kaum Rumpfkontrolle
S 5
SB 3
• Inkomplette Halsmarklähmung unterhalb 8. Halswirbel
S 5
SB 4
• Schwere Halbseitenlähmung
S 5
SB 4
• Kleinwuchs (unter 130 cm) mit zusätzlicher Beeinträchtigung
S 5
SB 5
• Mäßige Fehlbildung dreier Gliedmaße
S 6
SB 4
• Komplette Brustmarklähmung unterhalb 9. Brustwirbel
• Mäßige Spastik der Beine, erhaltene Rumpfkontrolle
S 6
SB 5
• Mäßige Halbseitenlähmung, schwere Einschränkung des betroffenen Arms
S 6
SB 5
• Amputation über dem Ellenbogen und über dem Knie gleichseitig
S 6
SB 7
• Beidseitige Amputation über den Ellenbogen mit kurzen Stümpfen
S 6
SB 5
• Kleinwuchs (unter 137 cm bei Männern, unter 130 cm bei Frauen)
S 7
SB 5
• Komplette Lendenmarklähmung unterhalb 2. oder 3. Lendenwirbel
• Mäßige Spastik der Beine
S 7
SB 6
• Mäßige Halbseitenlähmung
S 7
SB 8
• Beidseitige Amputation unterhalb der Ellenbogen
S 7
SB 7
• Beidseitige Amputation oberhalb der Knie, Stümpfe kürzer als 1/2
S 7
SB 7
• Amputation über dem Ellenbogen und über dem Knie gegenüber
S 7 • Lähmung eines Arms und schwere Einschränkung des Beins gegenüber
S 8
SB 7
• Komplette Lendenmarklähmung unterhalb 4. Lendenwirbel
• Geringe Spastik der Beine
S 8
SB 7
• Geringe Halbseitenlähmung
S 8
SB 7
• Geringe Spastik aller vier Gliedmaße
S 8
SB 7
• Amputation oberhalb beider Knie, Stümpfe länger als 1/2
• Amputation unterhalb beider Knie, Stümpfe nicht länger als 1/3
S 8
SB 8
• Amputation oberhalb Ellenbogen
S 8
SB 8
• Komplette Lähmung des Brachialplexus-Nervs
S 8
SB 8
• Amputation beider Hände
S 9
SB 8
• Komplette Sakralmarklähmung
S 9
SB 8
• Amputation oberhalb Knie
S 9
SB 8
• Amputation unterhalb beider Knie, Stümpfe länger als 1/3
S 9
SB 9
• Amputation unterhalb Ellenbogen
S 10
SB 9
• Inkomplette Sakralmarklähmung
S 10
SB 8
• Teillähmung Bein
• Schwere Bewegungseinschränkung Hüftgelenk
S 10
SB 8
• Amputation unterhalb Knie
S 10
SB 9
• Amputation beider Füße
S 11 • Fehlendes Sehvermögen
• Sehvermögen begrenzt auf Hell-Dunkel-Unterscheidung
S 12 • Sehvermögen unter 2/60
• Gesichtsfeld unter 5 Grad
S 13 • Sehvermögen unter 6/60
• Gesichtsfeld unter 20 Grad
S 14 • Geistige Behinderung